Kein „steuerfreies Plattformgeld“
Auszahlungen von HotspotCash sind nicht automatisch steuerfrei. Ob und wie Einnahmen zu erklären sind, richtet sich nach Art, Umfang und Nachhaltigkeit der Tätigkeit sowie den persönlichen steuerlichen Verhältnissen.
Gewerbliche Tätigkeit
Wer eine Tätigkeit selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, sollte prüfen, ob eine Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung erforderlich sind. HotspotCash kann diese Einordnung nicht für den einzelnen Host vornehmen.
Umsatzsteuer / Kleinunternehmer
Auch bei geringen Einnahmen kann Umsatzsteuerrecht relevant sein. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält gesetzliche Umsatzgrenzen und weitere Voraussetzungen. Ob sie anwendbar ist, muss der Host anhand seines gesamten Unternehmensumsatzes prüfen; HotspotCash darf nicht davon ausgehen, dass jeder private Host automatisch Kleinunternehmer ist.
PStTG / DAC7
Digitale Plattformbetreiber können nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet sein, Daten bestimmter Anbieter zu erheben und jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Für meldepflichtige natürliche Personen können insbesondere vollständiger Name, Wohnanschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, ggf. USt-ID, Kontokennung sowie quartalsweise Vergütung, einbehaltene Gebühren/Provisionen und Anzahl relevanter Tätigkeiten betroffen sein. HotspotCash erhebt deshalb beim Host-Onboarding entsprechende Angaben, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Auszahlungen und Nachweise
Im Nutzerkonto werden Einnahmen, Korrekturen und Auszahlungen nachvollziehbar im Ledger geführt. Hosts sollten diese Unterlagen zusammen mit ihren PayPal- und Steuerunterlagen aufbewahren.
Eigene Verantwortung
Der Host bestätigt vor Aktivierung, dass er seine steuerlichen und ggf. gewerberechtlichen Pflichten eigenständig prüft und wahrheitsgemäße Angaben macht. Bei Zweifeln sollte vor der ersten Auszahlung fachkundiger Rat eingeholt werden.
